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Selbstbeteiligung Private Krankenversicherung


Krankenversicherung freiwillig

Freiwillige Krankenversicherung

Freiwillig versichert ist, wer seine gesetzliche Krankenkasse oder seine Private Krankenversicherung frei wählen kann. Freiwillig Versicherte sind:

  1. Selbständige.

  2. Freiberufler nach §18 Abs.(1)1.EStG.

  3. Beamte und Beamtenanfänger.

  4. Angestellte, die ein volles Jahr mit ihrem Sozialversicherungsbrutto die Versicherungspflichtgrenze überschritten haben und die voraussichtlich im darauf folgenden Jahr diese Grenze erneut überschreiten werden.

  5. Studenten bei der Immatrikulation.

Beitragsstabilität

Die Beitragsstabilität ist bei Privaten Krankenkassen die wichtigste Eigenschaft, wenn der Versicherungsschutz langfristig auf hohem Niveau bezahlbar bleiben soll. Ein stabiler Beitrag ist kein Zufall. Worauf Sie beim PKV Vergleich achten können:

  1. Niedrige Verwaltungskosten.

  2. Erstattung mindestens bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (3,5fach).

  3. Erkundigen Sie sich nach der Mitgliederzahl des angebotenen Tarifs.

  4. Einige Private Krankenversicherungen erstatten auch kostengünstige sanfte Medizin. Fragen Sie hier gezielt nach dem Leistungsverzeichnis für Biologische Medizin, dem Hufelandverzeichnis.

  5. Stetig verlaufende Schadenquoten in den letzten 10 Jahren.

  6. Hohe Rückstellungen, ihr Vorteil: Zinserträge zur Kostendämpfung.

Beitragsrückerstattung

Die Beitragsrückerstattung ist oft ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Personen, die sich für die Private Krankenversicherung entscheiden. Mit einer Rückerstattung können Sie rechnen, wenn Sie mindestens für ein volles Versicherungsjahr Leistungsfrei geblieben sind. Achten Sie möglichst darauf, dass Vorsorgeuntersuchungen in ihrem Wahltarif nicht schädlich auf die Beitragsrückerstattung ihrer Krankenversicherung wirken. Wie in den folgenden Beispielen gezeigt, kann die Beitragsrückerstattung in der PKV unterschiedlich definiert sein:

  1. Die Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, wird in Abhängigkeit vom Ergebnis des Geschäftsjahres gezahlt.

  2. Die Garantierte Beitragsrückerstattung, ist in der Prämie kalkuliert und wird immer bei Leistungsfreiheit ausgezahlt; bis zu 6 Monatsbeiträge voll, auch bei Angestellten.

  3. Boni, diese sind noch nicht so sehr bekannt und sind für Angestellte ein echter Schnapp. Die Boni werden monatlich wie eine Rente ausgezahlt und im Leistungsfall einfach verrechnet.

  4. Achtung! Bei einem Wechsel der PKV verlieren Sie ihren Anspruch auf Beitragsrückerstattung.

Selbstbeteiliung

Mit der Selbstbeteiligung erreicht man in der PKV langfristig entscheidende Vorteile. Die Beiträge ihrer PKV werden mit steigender Selbstbeteiligung kleiner und damit der Effektivbeitrag (Lassen Sie sich das genau erläutern) und langfristig sind die Prämien stabiler. Wir unterscheiden 5 verschiedene SB-Arten:

  1. Modulare SB: Die SB bezieht sich z.B. nur auf den ambulanten Teil der Leistung.

  2. Prozentuale SB: Es werden z.B. 25% Selbstbeteiligung vereinbart aber nicht höher als 360,- Euro im Jahr.

  3. Kompakte / Teilkompakte SB: Die Selbstbeteiligung bezieht sich auf ambulante und / oder zahnärztliche und / oder stationäre Leistungen. (Beispiele: Kompakte SB auf AZS oder Teilkompakte SB nur auf (AZ) ohne S oder SB auf (AS) ohne Z).

  4. Fallbezogene SB: Es wird nur auf jede Rechnung eine Zuzahlung von z.B. 10,- Euro geleistet. Der Beitrag dieser PKV kann damit deutlich günstiger kalkuliert werden.

  5. Ohne Selbstbeteiligung mit Tarifbonus: Sie zahlen nur den halben Beitrag auf eine Tarifkomponente. So sparen Sie monatlich ca. ein 1/4 Beitrag ihrer KV und das so lange Sie leistungsfrei bleiben. Im Leistungsfall wird zu 100%, also ohne Selbstbeteiligung erstattet. Ab dem nächsten Monat wird aber dann der volle Tarifbeitrag für die folgenden 12 Monate berechnet. Im Fall einer Folgeleistung im 2. Jahr, wird dann weiterhin der volle Beitrag um weitere 12 Monate erhoben usw.

Besonderheiten

Die Besonderheiten bei PKV-Tarifen sind vielfältig und damit ist ein direkter Vergleich schwierig. Von Privat zu Privat, ist der Wechsel oft auch wesentlich von den gesundheiltlichen Voraussetzungen der versicherten Personen abhängig. Folgende Hinweise können bares Geld bedeuten:

  1. Günstiger versichern mit einem Primärarzttarif. Eine wichtige Eigenschaft des preiswerten Primärarzttarifes ist, dass Sie einen Hausarzt festlegen, der Sie dann gegebenenfalls an Fachärzte überweisen kann. Ausnahmen: es ist keine Überweisung notwendig für den Gynäkologe, den Augenarzt, den Kinderarzt und bei Unfall.

  2. Für angestellte Frauen kann es wichtig sein, dass die gewählte Private Krankenversicherung in der Elternzeit z.B. für ein halbes Jahr beitragsfrei bleibt.

  3. Die Frage nach der richtigen KV für Kinder, lässt sich entweder mit einer preiswerten Privaten Krankenversicherung oder mit einer günstigen Zusatzversicherung beantworten. Bei der Zusatzkrankenversicherung ist eine stationäre Versorgung mit privatärztlicher Leistung schon für wenige Euro zu erwerben. Die ZKV für ihr Kind sollte auch mit einem Zahntarif bedacht werden, der Kieferorthopädie unterstützt.

  4. Praktisch in der PKV sind auch Tarife mit Vorsorgeboni. Sie kennen diese Eigenschaft möglicherweise von den jährlichen zahnärztlichen Vorsorgen bei den Krankenkassen. Ihren Zahnersatz können Sie somit bis auf 100% steigern, mit solch einer Zahnzusatzversicherung.

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