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Freiwillige Krankenversicherung
Freiwillig versichert ist, wer seine gesetzliche Krankenkasse oder seine Private Krankenversicherung frei wählen kann. Freiwillig Versicherte sind:
- Selbständige.
- Freiberufler nach §18 Abs.(1)1.EStG.
- Beamte und Beamtenanfänger.
- Angestellte, die ein volles Jahr mit ihrem Sozialversicherungsbrutto die Versicherungspflichtgrenze überschritten haben und die voraussichtlich im darauf folgenden Jahr diese Grenze erneut überschreiten werden.
- Studenten bei der Immatrikulation.
Beitragsstabilität
Die Beitragsstabilität ist bei Privaten Krankenkassen die
wichtigste Eigenschaft, wenn der Versicherungsschutz langfristig auf hohem Niveau bezahlbar
bleiben soll. Ein stabiler Beitrag ist kein Zufall. Worauf Sie beim PKV Vergleich achten können:
- Niedrige Verwaltungskosten.
- Erstattung mindestens bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (3,5fach).
- Erkundigen Sie sich nach der Mitgliederzahl des angebotenen Tarifs.
- Einige Private Krankenversicherungen erstatten auch kostengünstige sanfte Medizin. Fragen
Sie hier gezielt nach dem Leistungsverzeichnis für Biologische Medizin, dem Hufelandverzeichnis.
- Stetig verlaufende Schadenquoten in den letzten 10 Jahren.
- Hohe Rückstellungen, ihr Vorteil: Zinserträge zur Kostendämpfung.
Beitragsrückerstattung
Die Beitragsrückerstattung ist oft ein wichtiges
Qualitätsmerkmal für Personen, die sich für die Private Krankenversicherung
entscheiden. Mit einer Rückerstattung können Sie rechnen, wenn Sie mindestens
für ein volles Versicherungsjahr Leistungsfrei geblieben sind. Achten Sie möglichst
darauf, dass Vorsorgeuntersuchungen in ihrem Wahltarif nicht schädlich auf die
Beitragsrückerstattung ihrer Krankenversicherung wirken. Wie in den folgenden
Beispielen gezeigt, kann die Beitragsrückerstattung in der PKV unterschiedlich
definiert sein:
- Die Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung,
wird in Abhängigkeit vom Ergebnis des Geschäftsjahres gezahlt.
- Die Garantierte Beitragsrückerstattung,
ist in der Prämie kalkuliert und wird immer bei Leistungsfreiheit ausgezahlt;
bis zu 6 Monatsbeiträge voll, auch bei Angestellten.
- Boni, diese
sind noch nicht so sehr bekannt und sind für Angestellte ein echter Schnapp. Die
Boni werden monatlich wie eine Rente ausgezahlt und im Leistungsfall einfach verrechnet.
- Achtung! Bei einem Wechsel der PKV verlieren Sie ihren Anspruch auf Beitragsrückerstattung.
Selbstbeteiliung
Mit der Selbstbeteiligung erreicht man in
der PKV langfristig entscheidende Vorteile. Die Beiträge ihrer PKV werden
mit steigender Selbstbeteiligung kleiner und damit der Effektivbeitrag (Lassen
Sie sich das genau erläutern) und langfristig sind die Prämien stabiler. Wir unterscheiden
5 verschiedene SB-Arten:
- Modulare SB: Die SB bezieht
sich z.B. nur auf den ambulanten Teil der Leistung.
- Prozentuale
SB: Es werden z.B. 25% Selbstbeteiligung vereinbart aber nicht höher als 360,- Euro im Jahr.
- Kompakte / Teilkompakte SB: Die Selbstbeteiligung bezieht sich auf ambulante und / oder zahnärztliche und / oder stationäre Leistungen. (Beispiele: Kompakte SB auf AZS oder Teilkompakte SB nur auf (AZ) ohne S oder SB auf (AS) ohne Z).
- Fallbezogene
SB: Es wird nur auf jede Rechnung eine Zuzahlung von z.B. 10,- Euro geleistet.
Der Beitrag dieser PKV kann damit deutlich günstiger kalkuliert werden.
- Ohne Selbstbeteiligung mit Tarifbonus: Sie zahlen nur den halben Beitrag auf eine Tarifkomponente.
So sparen Sie monatlich ca. ein 1/4 Beitrag ihrer KV und das so lange Sie leistungsfrei
bleiben. Im Leistungsfall wird zu 100%, also ohne Selbstbeteiligung erstattet.
Ab dem nächsten Monat wird aber dann der volle Tarifbeitrag für die
folgenden 12 Monate berechnet. Im Fall einer Folgeleistung im 2. Jahr, wird dann
weiterhin der volle Beitrag um weitere 12 Monate erhoben usw.
Besonderheiten
Die
Besonderheiten bei PKV-Tarifen sind vielfältig und damit ist ein direkter Vergleich
schwierig. Von Privat zu Privat, ist der Wechsel oft auch wesentlich von den gesundheiltlichen
Voraussetzungen der versicherten Personen abhängig. Folgende Hinweise können
bares Geld bedeuten:
- Günstiger versichern mit
einem Primärarzttarif. Eine wichtige Eigenschaft des preiswerten Primärarzttarifes
ist, dass Sie einen Hausarzt festlegen, der Sie dann gegebenenfalls an Fachärzte
überweisen kann. Ausnahmen: es ist keine Überweisung notwendig für
den Gynäkologe, den Augenarzt, den Kinderarzt und bei Unfall.
- Für angestellte
Frauen kann es wichtig sein, dass die gewählte Private Krankenversicherung in der Elternzeit z.B. für
ein halbes Jahr beitragsfrei bleibt.
- Die Frage nach der richtigen
KV für Kinder,
lässt sich entweder mit einer preiswerten Privaten Krankenversicherung oder mit einer günstigen Zusatzversicherung beantworten. Bei der Zusatzkrankenversicherung ist eine stationäre
Versorgung mit privatärztlicher Leistung schon für wenige Euro zu erwerben.
Die ZKV für ihr Kind sollte auch mit einem Zahntarif bedacht werden, der
Kieferorthopädie unterstützt.
- Praktisch in der PKV sind auch Tarife mit Vorsorgeboni. Sie kennen diese Eigenschaft möglicherweise von den jährlichen
zahnärztlichen Vorsorgen bei den Krankenkassen. Ihren Zahnersatz können Sie somit bis auf 100% steigern, mit solch einer Zahnzusatzversicherung.
PKV-Tipp® 2017
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