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Die richtige Entscheidung - eine Private Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufler - Einkommensunabhängige Beiträge mit der PKV!

Die Beiträge einer PKV für Selbständige sind bis auf das Krankentagegeld die gleichen, wie für eine Private Krankenversicherung für Freiberufler. Der Unterschied besteht in der Absicherung beim Verdienstausfall. Der Gewerbetreibende Selbständige kann maximal zwischen 70% und 80 % seines Netto (Gewinn - Steuer) mit einem Tagegeld versichern, der Freiberufler je nach Gesellschaft bis zu 100% vom Umsatz. Die Berechnung für das Krankengeld ist Statusabhängig. Selbständig ist, wer eine Gewerbeanmeldung hat. Die Freiberufler werden explizit im §18 Abs. 1.1 EStG genannt und sind von der Gewerbesteuer befreit.

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