1.
Was bietet PKV-Tipp?
PKV-Tipp® liefert aktuelle Informationen zur Privaten Krankenversicherung und stellt einen unabhängigen Betreuungsservice sowie einen interaktiven
Angebotsservice zur Verfügung, für Tarife der Privaten Krankenversicherung, der Pflegezusatzversicherung und der Zusatzkrankenversicherung.
2. Was geschieht mit meinen Daten?
Ihre
Daten werden nicht an Dritte für artfremde Zwecke
weitergegeben. Sie haben auch das Recht ihren Eintrag in unserer Datenbank jederzeit
löschen zu lassen.
3. Wann erhalte ich Antwort?
An
Werktagen spätestens innerhalb von 48 Stunden.
4.
Wenn ich den Angebotsservice für die Private Krankenkassen nutze, welche
Kosten entstehen mir bei der Zusammenarbeit mit PKV-Tipp?
Keine.
5.
Sind meine Daten sicher?
Ja, ihre Daten werden verschlüsselt
versendet durch den Aufbau eines https - Protokolls. (Genaue Wirkungsweise siehe
auch "Datenschutz" oben)
6. Wie ist die Vorgehensweise für einen Krankenkassen Vergleich bei PKV -Tipp und wie kann man eine Krankenversicherung vergleichen?
Mit der richtigen Software. Ein Geschäftspartner
von PKV-Tipp, der ihnen regional am nächsten ist, nimmt telefonisch Kontakt
zu ihnen auf. Entweder es bietet sich ein Vergleich von Tarifen einer Privaten Krankenversicherung
mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen an oder es empfiehlt sich ihre bestehende PKV
im Vergleich zu einer alternativen PKV zu analysieren, wenn Sie bereits privatversichert sind. So wird sichergestellt, dass der erforderliche Versicherungsschutz
ihren Anforderungen entsprechend angepasst werden kann. (Weitere Kriterien sind ihre gesundheitliche
Voraussetzungen, mögliche Rückstellungen, etc.)
7.
Kann eine Private Krankenversicherung Insolvent werden?
Nein,
denn die Beiträge werden im Verhältnis zu den Ausgaben für Leistungen jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst, darüber hinaus unterliegt eine Private Krankenversicherung dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
und der strengen Aufsicht der BAFIN (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
8.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze einer Krankenversicherung?
Als
Beitragsbemessungsgrenze wird bei der Krankenversicherung die Grenzgröße bezeichnet,
bis zu der die Beiträge für eine gesetzliche Krankenkasse erhoben werden.
Es handelt sich um eine Deckelung der Bemessungsgrundlage für den zu entrichtenden
Krankenkassenbeitrag. Mit erreichen der Beitragsbemessungsgrenze bleiben die Beiträge
konstant, auch wenn das tatsächliche Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.
Für das Jahr 2017 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für die KV: 52.200,- Euro.
9.
Was ist zu erwarten bei Personen ohne Krankenversicherung bzw. wenn seit mehr
als einem halben Jahr keine Krankenversicherung besteht?
Jeder
PKV Versicherer wird ein Ärztliches und ein Zahnärztliches Zeugnis von
ihnen verlangen, was ihnen etwa 150,- Euro Kosten verursacht. Eine Alternative
ist eine günstige Privatversicherung, die eine Eingangsuntersuchung, auf
eigene Kosten, für die gewünschte Private KV durchführt.
10.
Ich bin schon Privatversichert, lohnt sich ein Wechsel?
Diese
Frage sollten Sie individuell mit uns klären, oft ist ein Tarifwechsel in
der eigenen Gesellschaft eine Alternative. Für Private Krankenversicherungen,
die ab 2009 neu geschlossen wurden, ist ein Teil der Altersrückstellung portabel
und damit der Wechsel einfacher.
11. Wer ist mein Ansprechpartner?
Holger Ditzel
Tel. 06181 / 1805522
ditzel[@]pkv-tipp.de
PKV-Tipp® 2017