1.
Was bietet PKV-Tipp?
PKV-Tipp bietet bundesweit einen kostenlosen
Angebotsservice für die KV - Private Krankenversicherung und für die
Private Altersvorsorge.
2. Was geschieht mit meinen Daten?
Ihre
Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für artfremde Zwecke
verwendet. Sie haben auch das Recht Ihren Eintrag in unserer Datenbank jederzeit
löschen zu lassen.
3. Wann erhalte ich Antwort?
An
Werktagen spätestens innerhalb von 48 Stunden.
4.
Wenn ich den Angebotsservice für die Private Krankenkassen nutze, welche
Kosten entstehen mir bei der Zusammenarbeit mit PKV-Tipp?
Keine.
5.
Sind meine Daten sicher?
Ja, Ihre Daten werden verschlüsselt
versendet durch den Aufbau eines https - Protokolls. (Genaue Wirkungsweise siehe
auch "Datensicherheit" oben)
6. Erstellt PKV-Tipp
einen Krankenkassen Vergleich nur für die PKV und wie kann man die Private
Krankenversicherung vergleichen?
Ja. Ein Geschäftspartner
der PKV-Tipp, der Ihnen regional am nächsten ist, nimmt telefonisch Kontakt
zu Ihnen auf. Entweder es wird ein Vergleich für die PKV - die Private Krankenversicherung
erstellt oder wenn Sie bereits privatversichert sind, wird Ihre bestehende PKV
im Vergleich analysiert. So wird sichergestellt, dass der erforderliche Versicherungsschutz
Ihrer Situation richtig angepasst ist. (Weitere Kriterien sind Ihre gesundheitliche
Voraussetzungen, mögliche Rückstellungen, etc.)
7.
Kann eine Privatkrankenversicherung Insolvent werden?
Nein,
denn eine Privatkrankenversicherung unterliegt dem Versicherungsaufsichtsgesetz
und der strengen Aufsicht der BAFIN (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
8.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze einer Krankenversicherung?
Als
Beitragsbemessungsgrenze wird bei der Krankenversicherung die Grenzgröße bezeichnet,
bis zu der die Beiträge für eine gesetzliche Krankenkasse erhoben werden.
Es handelt sich um eine Deckelung der Bemessungsgrundlage für den zu entrichtenden
Krankenkassenbeitrag. Mit Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze bleiben die Beiträge
konstant, auch wenn das tatsächliche Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.
Für das Jahr 2008 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 43.200,- Euro.
9.
Was ist zu erwarten bei Personen ohne Krankenversicherung bzw. wenn seit mehr
als einem halben Jahr keine Krankenversicherung besteht?
Jeder
PKV Versicherer wird ein Ärztliches und ein Zahnärztliches Zeugnis von
Ihnen verlagen, was Ihnen etwa 150,- Euro Kosten verursacht. Eine Alternative
ist eine günstige Privatversicherung, die eine Eingangsuntersuchung, auf
eigene Kosten, für die gewünschte private KV durchführt.
10.
Ich bin schon Privatversichert, lohnt sich ein Wechsel?
Diese
Frage sollten Sie individuell mit uns klären, oft ist ein Tarifwechsel in
der eigenen Gesellschaft eine Alternative. Für Private Krankenversicherungen,
die ab 2009 neu geschlossen werden, ist ein Teil der Altersrückstellung portabel
und damit der Wechsel einfacher.
11. Wer ist mein Ansprechpartner?
Holger Ditzel
Tel. 06181 / 6731-0,
info[@]pkv-tipp.de