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PKV Vergleich

1. Was bietet PKV-Tipp?

PKV-Tipp® liefert aktuelle Informationen zur Privaten Krankenversicherung und stellt einen unabhängigen Betreuungsservice sowie einen interaktiven Angebotsservice zur Verfügung, für Tarife der Privaten Krankenversicherung, der Pflegezusatzversicherung und der Zusatzkrankenversicherung.

2. Was geschieht mit meinen Daten?

Ihre Daten werden nicht an Dritte für artfremde Zwecke weitergegeben. Sie haben auch das Recht ihren Eintrag in unserer Datenbank jederzeit löschen zu lassen.

3. Wann erhalte ich Antwort?

An Werktagen spätestens innerhalb von 48 Stunden.

4. Wenn ich den Angebotsservice für die Private Krankenkassen nutze, welche Kosten entstehen mir bei der Zusammenarbeit mit PKV-Tipp?

Keine.

5. Sind meine Daten sicher?

Ja, ihre Daten werden verschlüsselt versendet durch den Aufbau eines https - Protokolls. (Genaue Wirkungsweise siehe auch "Datenschutz" oben)

6. Wie ist die Vorgehensweise für einen Krankenkassen Vergleich bei PKV -Tipp und wie kann man eine Krankenversicherung vergleichen?

Mit der richtigen Software. Ein Geschäftspartner von PKV-Tipp, der ihnen regional am nächsten ist, nimmt telefonisch Kontakt zu ihnen auf. Entweder es bietet sich ein Vergleich von Tarifen einer Privaten Krankenversicherung mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen an oder es empfiehlt sich ihre bestehende PKV im Vergleich zu einer alternativen PKV zu analysieren, wenn Sie bereits privatversichert sind. So wird sichergestellt, dass der erforderliche Versicherungsschutz ihren Anforderungen entsprechend angepasst werden kann. (Weitere Kriterien sind ihre gesundheitliche Voraussetzungen, mögliche Rückstellungen, etc.)

7. Kann eine Private Krankenversicherung Insolvent werden?

Nein, denn die Beiträge werden im Verhältnis zu den Ausgaben für Leistungen jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst, darüber hinaus unterliegt eine Private Krankenversicherung dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der strengen Aufsicht der BAFIN (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

8. Was ist die Beitragsbemessungsgrenze einer Krankenversicherung?

Als Beitragsbemessungsgrenze wird bei der Krankenversicherung die Grenzgröße bezeichnet, bis zu der die Beiträge für eine gesetzliche Krankenkasse erhoben werden. Es handelt sich um eine Deckelung der Bemessungsgrundlage für den zu entrichtenden Krankenkassenbeitrag. Mit erreichen der Beitragsbemessungsgrenze bleiben die Beiträge konstant, auch wenn das tatsächliche Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Für das Jahr 2017 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für die KV: 52.200,- Euro.

9. Was ist zu erwarten bei Personen ohne Krankenversicherung bzw. wenn seit mehr als einem halben Jahr keine Krankenversicherung besteht?

Jeder PKV Versicherer wird ein Ärztliches und ein Zahnärztliches Zeugnis von ihnen verlangen, was ihnen etwa 150,- Euro Kosten verursacht. Eine Alternative ist eine günstige Privatversicherung, die eine Eingangsuntersuchung, auf eigene Kosten, für die gewünschte Private KV durchführt.

10. Ich bin schon Privatversichert, lohnt sich ein Wechsel?

Diese Frage sollten Sie individuell mit uns klären, oft ist ein Tarifwechsel in der eigenen Gesellschaft eine Alternative. Für Private Krankenversicherungen, die ab 2009 neu geschlossen wurden, ist ein Teil der Altersrückstellung portabel und damit der Wechsel einfacher.

11. Wer ist mein Ansprechpartner?

Holger Ditzel
Tel. 06181 / 1805522
ditzel[@]pkv-tipp.de

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