
Private Krankenversicherung für Mediziner
- Ärzte und Zahnärzte!
Nutzen
Sie den PKV - Vergleich für Ärzte, mit dem Berufsgruppenrabatt im Ärztetarif
für Humanmediziner und Zahnärzte! Eine Private Krankenversicherung für
Akademiker bietet dem Arzt und dem Zahnarzt den besonderen Vorteil rabattierter
Tarife. Für die PKV bei Angestellten Medizinern gilt die gleiche Versicherungspflichtgrenze
und die gleiche Beitragsbemessungsgrenze, wie auch für Besserverdienende
Angestellte. Ärztetarife für Freiberufler unterscheiden sich in der
Höhe des zu versichernden Verdienstausfalls. Die PKV für den Arzt unterliegt
den Regelungen, nach § 8 Abs.1 Nr.6 SGB V. Für PJ, MPJ, AIP (Arzt
im praktischen Jahr), ist diese Regelung seit dem 01.10.2004 ungültig.
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für Ärzte. Bei allen Fragen zur Erstellung des Angebotes hilft Ihnen
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