Die Einführung der Unisex-Tarife, daher Mann und Frau zahlen ab dem 01.01.2013 gleiche Beiträge in der PKV, hat zur Folge, dass die Tarifgeneration vom 01.01.2009 geschlossen wird. Deshalb sollte jeder Versicherte seine Tarifwechseloption, gemäß § 204 VVG kennen.
Einfacher wechseln in die PKV ab 2011.
Die Dreijahresfrist, (Überschreitung der VPG in drei aufeinander folgenden Jahren) für Freiwilligversicherte Angestellte einer gesetzlichen Krankenkasse, wurde am 12.11.2010 von der Bundesregierung aufgehoben.
Hanau, den 15. November 2010
Bei Beitragserhöhung ist die Kündigungsfrist bis zum letzten Tag vor der
Erhöhung. Beispiel: Die Beitragserhöhung wurde zum 01.01.2011 bekannt
gegeben, dann kann bis zum 31.12.2010 die Kündigung ausgesprochen werden.
(Das Kündigungsschreiben muss spätestens am 31.12. bei der Krankenversicherung
eingehen).
Neu: Jetzt die Private Krankenversicherung wechseln, mit portablen Altersrückstellungen
Wer seine Private Krankenversicherung wechseln will, also von PKV zu PKV, hat es mit der neuen Tarifgeneration ab
dem 01.01.2009 leichter. Einen Teil der Altersrückstellungen können Sie bei der neuen Tarifgeneration, bei einem Wechsel, in eine neue
Gesellschaft mitnehmen. In jedem Fall verlieren Sie aber im Jahr des Wechsels eine mögliche Beitragsrückerstattung. Erkundigen Sie
sich deshalb bei ihrer Privaten Krankenversicherung oder informieren Sie sich bei PKV-Tipp (siehe auch unter Service und Wechsel).
Hanau, den 08. September 2010
Achtung! Wichtige Änderung in der gesetzlichen
Krankenkasse für Selbständige
In der gesetzlichen
Krankenkasse ergibt sich durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz für freiwillig gesetzlich
versicherte Selbständige zum 01.01.2009 eine wichtige Änderung:
Das
Krankengeld für Selbständige wird zum 01.01.2009 aus dem Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen!
Selbständige
haben in der gesetzlichen Krankenversicherung in Zukunft nur noch die Möglichkeit,
das Krankengeld über einen Wahltarif abzusichern. Mit dem Abschluss dieses Wahltarifes
binden sie sich aber für 3 Jahre an die GKV. Ein Sonderkündigungsrecht
bei Beitragssatzerhöhung der Krankenkasse besteht dabei nicht. Auch ein Wechsel in die
PKV ist während der Bindungsfrist ohne Statuswechsel ausgeschlossen.
Hanau,
den 15. Oktober 2008
Beitragsentwicklung in der Privaten Krankenversicherung
Die
Bundesregierung hat im Versicherungaufsichtsgesetz (VAG) mit Wirkung zum 01.01.2000
die Beitragslast im Alter geregelt. Dem Wechsel von einer GKV in eine Private
Krankenversicherung steht somit nichts mehr entgegen. Der Einsteiger kann sich
bei einem Krankenversicherungsvergleich an folgenden Tarifleistungen orientieren:
Eine Versicherung mit niedrigen Verwaltungskosten.
Tarife mit Selbstbehalt und hoher Beitragsrückerstattung.
Erstattung mindestens bis zum Höchstsatz (3,5 fach) der GOÄ und GOZ.
Stabiler Verlauf der Beiträge in der Vergangenheit.
Leistung auch für sanfte Medizin nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis.