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Einführung der Unisextarif im Jahr 2013

Die Einführung der Unisex-Tarife, daher Mann und Frau zahlen ab dem 01.01.2013 gleiche Beiträge in der PKV, hat zur Folge, dass die Tarifgeneration vom 01.01.2009 geschlossen wird. Deshalb sollte jeder Versicherte seine Tarifwechseloption, gemäß § 204 VVG kennen.

Hanau, den 4. Dezember 2012
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Wichtige Änderungen im Gesundheitswesen für 2011

City BKK, erste Krankenkasse geht Pleite

Die Umverteilung der Kassenbeiträge zu Lasten der Arbeitnehmer

Einfacher wechseln in die PKV ab 2011. Die Dreijahresfrist, (Überschreitung der VPG in drei aufeinander folgenden Jahren) für Freiwilligversicherte Angestellte einer gesetzlichen Krankenkasse, wurde am 12.11.2010 von der Bundesregierung aufgehoben.

Hanau, den 15. November 2010
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Bei Beitragserhöhung ist die Kündigungsfrist bis zum letzten Tag vor der Erhöhung. Beispiel: Die Beitragserhöhung wurde zum 01.01.2011 bekannt gegeben, dann kann bis zum 31.12.2010 die Kündigung ausgesprochen werden. (Das Kündigungsschreiben muss spätestens am 31.12. bei der Krankenversicherung eingehen).

 

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Neu: Jetzt die Private Krankenversicherung wechseln, mit portablen Altersrückstellungen

Wer seine Private Krankenversicherung wechseln will, also von PKV zu PKV, hat es mit der neuen Tarifgeneration ab dem 01.01.2009 leichter. Einen Teil der Altersrückstellungen können Sie bei der neuen Tarifgeneration, bei einem Wechsel, in eine neue Gesellschaft mitnehmen. In jedem Fall verlieren Sie aber im Jahr des Wechsels eine mögliche Beitragsrückerstattung. Erkundigen Sie sich deshalb bei ihrer Privaten Krankenversicherung oder informieren Sie sich bei PKV-Tipp (siehe auch unter Service und Wechsel).

Hanau, den 08. September 2010

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Achtung! Wichtige Änderung in der gesetzlichen Krankenkasse für Selbständige

In der gesetzlichen Krankenkasse ergibt sich durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz für freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige zum 01.01.2009 eine wichtige Änderung:

Das Krankengeld für Selbständige wird zum 01.01.2009 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen!

Selbständige haben in der gesetzlichen Krankenversicherung in Zukunft nur noch die Möglichkeit, das Krankengeld über einen Wahltarif abzusichern. Mit dem Abschluss dieses Wahltarifes binden sie sich aber für 3 Jahre an die GKV. Ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhung der Krankenkasse besteht dabei nicht. Auch ein Wechsel in die PKV ist während der Bindungsfrist ohne Statuswechsel ausgeschlossen.

Hanau, den 15. Oktober 2008

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Beitragsentwicklung in der Privaten Krankenversicherung

Die Bundesregierung hat im Versicherungaufsichtsgesetz (VAG) mit Wirkung zum 01.01.2000 die Beitragslast im Alter geregelt. Dem Wechsel von einer GKV in eine Private Krankenversicherung steht somit nichts mehr entgegen. Der Einsteiger kann sich bei einem Krankenversicherungsvergleich an folgenden Tarifleistungen orientieren:

  1. Eine Versicherung mit niedrigen Verwaltungskosten.
  2. Tarife mit Selbstbehalt und hoher Beitragsrückerstattung.
  3. Erstattung mindestens bis zum Höchstsatz (3,5 fach) der GOÄ und GOZ.
  4. Stabiler Verlauf der Beiträge in der Vergangenheit.
  5. Leistung auch für sanfte Medizin nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis.
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