Achtung! Wichtige Änderung in der gesetzlichen
Krankenkasse für Selbständige
In der gesetzlichen
Krankenkasse ergibt sich durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz für freiwillig gesetzlich
versicherte Selbständige zum 01.01.2009 eine wichtige Änderung:
Das
Krankengeld für Selbständige wird zum 01.01.2009 aus dem Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen!
Selbständige
haben in der gesetzlichen Krankenversicherung in Zukunft nur noch die Möglichkeit,
das Krankengeld über einen Wahltarif abzusichern. Mit dem Abschluss dieses Wahltarifes
binden sie sich aber für 3 Jahre an die GKV. Ein Sonderkündigungsrecht
bei Beitragssatzerhöhung der Krankenkasse besteht dabei nicht. Auch ein Wechsel in die
PKV ist während der Bindungsfrist ohne Statuswechsel ausgeschlossen.
Hanau,
den 15. Oktober 2008